Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Der Käufer erkennt durch die Abgabe eines Angebotes, durch Auftragsbestätigung, durch Annahme oder durch Ausführung einer Bestellung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, soweit die Andreas Gabler Naturstein GmbH sie dem Käufer im Zusammenhang mit einer Aufforderung zur Angebotsabgabe, einer sonstigen Anfrage oder einer Bestellung mitgeteilt oder auf andere Weise dergestalt allgemein bekannt gemacht haben, so dass er mit ihrer Anwendung rechnen musste. Dies gilt, soweit die Andreas Gabler Naturstein GmbH diese im Zusammenhang mit einer Anfrage oder einer Bestellung mitgeteilt haben. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch Einstellung in das Internet unter http:/www.AG-naturstein.de allgemein bekannt gemacht, so dass in zumutbarer Weise hiervon Kenntnis genommen werden kann und mit ihrer Anwendung gerechnet werden muss. Sie sind somit Vertragsbestandteil. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien. Es gelten ausschliesslich diese hier abgedruckten Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als die Andreas Gabler Naturstein GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.Bestellungen per E-Mail können von der Andreas Gabler Naturstein GmbH auch wirksam per E-Mail bestätigt werden.
2. Angebote
Die Angebote dienen zur Information, haben eine Gültigkeit von 30 Tagen und sind keineswegs verbindlich. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie durch die Andreas Gabler Naturstein GmbH schriftlich bestätigt wurden.
3. Muster, Farben, Materialbeschaffenheit
Bemusterungen (Handmuster und Musterflächen) sind unverbindlich und zeigen nur das allgemeine Aussehen des Steines. Handmuster und Musterflächen können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Natursteinesin sich vereinigen. Für die bei Natursteinen vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Strukturen, Zeichnungen bzw. das Fehlen solcher, ferner für Naturfehler wie Poren, offeneStellen, Einsprengungen, Risse, Quarzadern bei Kalkstein usw. wird vom Auftragnehmer keine Haftung Übernommen, wie sich auch keineswegs eine Wertminderung des Natursteines bedeuten. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall der Andreas Gabler Naturstein GmbH zu. 4. Lieferbedingungen
Wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind alle Lieferungen ab Werk. Das Risiko des Transportes trägt der Empfänger, auch wenn die Lieferung frei Bestimmungsort erfolgt. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
5. Liefertermin
Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn dies aus ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Das Lieferdatum, das in der AB angegeben ist, ist für die Andreas Gabler Naturstein GmbH nicht verbindlich. Die Lieferzeit läuft ab dem Tag der AB und dem Eingang aller nötigen Dokumente, die den Auftrag betreffen. Sollte die Durchführung der Lieferung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse außerhalb unseres Verantwortungsbereiches (z.B. Streiks, Unfälle, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen der nötigen Materialien) unmöglich werden, sind wir berechtigt, vom Vertrag nach eigener Wahl ganz oder teilweise zurück zu treten oder innerhalb einer von der Andreas Gabler Naturstein GmbH zu bestimmenden angemessenen Frist zu liefern. Die Geltendmachung von Schadenersatz- bzw. Aufwendungsersatzansprüchen ist in diesem Fall ausgeschlossen. Soweit die Andreas Gabler Naturstein GmbH eingetretene Leistungsverzögerungen im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat und die Andreas Gabler Naturstein GmbH sich mit der Lieferung in Verzug befindet, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen zu. Das Rücktrittsrecht ist schriftlich auszuüben. Die Haftung des Verkäufers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenz. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf 10 % des Wertes der Lieferung bei Schadenersatz statt der Leistung und auf 3 % des Wertes der Lieferung bei Schadenersatz neben der Leistung. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind auch nach Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Frist zur Leistung ausgeschlossen. Eine Stornierung (Rücktritt) des Vertrages durch den Käufer ist nur möglich, wenn der Auftrag noch nicht produktionstechnisch angearbeitet worden ist. In diesem Fall wird eine Abstandszahlung (pauschalierter Schadenersatz) von 25 % des Bruttoauftragswertes für die bereits entstandenen Kosten erhoben. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn durch die Andreas Gabler Naturstein GmbH ein höherer oder durch den Käufer ein geringerer Schaden nachgewiesen ist.
6. Transportschaden
Die Ware muss umgehend nach Eingang kontrolliert und etwaige Schäden sofort gerügt werden. Bei Eintreffen der Ware muss ein Transportschaden unbedingt auf dem Frachtbrief vermerkt werden, da sonst keine Kostenübernahme möglich ist. Reklamationen, die nach dem Weiterverkauf, der Weiterverarbeitung oder dem Verlegen eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Jede Beanstandung muss schriftlich innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen; ansonsten wird angenommen, dass der Kunde die Ware im ausgelieferten Zustand akzeptiert.
7. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist vollem Umfang bei Abnahme fällig, es sei denn, die Auftragsbestätigung enthält eine andere Regelung. Der Käufer kommt ohne weiteren Erklärungen des Verkäufers 8 Tage nach dem Fälligkeitsdatum in Verzug, sofern er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Lieferung zu; in einem solchen Fall ist der Käufer nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Käufer fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der mit Mängeln behafteten Lieferung steht. Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur Bezahlung der gesamten Rechnungssumme Eigentum der Andreas Gabler Naturstein GmbH iGr. Verbindet der Käufer den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken oder mit beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergeltung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten, sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu den Übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an die Andreas Gabler Naturstein GmbH ab. Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes abgetretenen Forderungen befugt. Der Käufer wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an die Andreas Gabler Naturstein GmbH weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit der Käuferin ist die Firma Andreas Gabler Naturstein GmbH berechtigt, die Einziehungsbefugnis der Käuferin zu widerrufen. Außerdem kann die Firma Andreas Gabler Naturstein GmbH nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch die Käuferin gegenüber dem Kunden verlangen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat die Käuferin der Firma Andreas Gabler Naturstein GmbH die zu Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügung oder Eingriffen Dritter hat die Käuferin der Firma Andreas Gabler Naturstein GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pflichtverletzungen der Käuferin, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma Andreas Gabler Naturstein GmbH auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurück zu treten; die Käuferin ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung der Firma Andreas Gabler Naturstein GmbH, es sei denn dies wird ausdrücklich erklärt.
9. Lieferungen aus China
Eine verbindliche Lieferzeit für Lieferungen aus China kann nicht zugesagt werden. Sollte es bei einer Lieferung aus China zu Schäden oder Fehllieferungen kommen, ist die Andreas Gabler Naturstein GmbH berechtigt, eine Ersatzlieferung aus China anfertigen zu lassen. Die Lieferzeit verzögert sich dementsprechend. Für diese Zeit bestehen keine Forderungen wegen Schadenersatz. Sollte auf Grund eines Einbautermines des Kunden eine Fertigung in Europa nötig sein, werden die Mehrkosten der Ware durch die Fertigung in Europa vom Kunden übernommen.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Regensburg.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen sich nachträglich als unwirksam herausstellen, bleibt die Wirksamkeit der Übrigen hiervon unberührt und anstelle der unwirksamen Formulierung gilt diejenige rechtswirksame Regelung als gewollt und erklärt, die dem Sinne und Zweck der unwirksamen Formulierung und der gesamten Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben, der Verkehrssitte sowie der im gleichartigen Geschäftsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche am nächsten liegt.
Andreas Gabler Naturstein GmbH Regensburg